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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der

Praxis für psychologische Beratung Albrecht-Langenberg/Grüningrau

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1. Anwendbarkeit

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  1. Marc Albrecht, nachfolgend „Leistungserbringer“ genannt, betreibt eine Praxis für psychologische Beratung, Naturpädagogik und Mediation. 

  2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, die sowohl in den Praxisräumen gut sichtbar aushängen und auf der Website des Leistungserbringers veröffentlicht sind, sind Bestandteil jedes Beratungsvertrags, sofern nicht ausdrücklich Abweichungen schriftlich fixiert sind. 

  3. Ein Beratungsvertrag kommt zustande:

  • Durch Annahme eines Angebots zu den durch Aushang und auf der Website www.albrecht-langenberg.de einsehbaren Honorarsätzen. Der Vertrag kommt auch bei stillschweigender Durchführung zustande, er bedarf nicht der Schriftform. Sofern davon abweichende Honorarsätze vereinbart werden, so bedarf diese Vereinbarung der Schriftform. 

  • Durch einen von beiden Seiten unterzeichneten schriftlichen Beratervertrag, wenn diese AGB die Schriftform ausdrücklich vorsehen oder der/die Klient/in dies wünscht. Die Schriftform ist obligatorisch bei Verträgen mit Firmen und anderen Trägern.

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2. Art der Leistungen

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  1. Der Leistungserbringer bietet AUSSCHLIESSLICH Beratung, Coaching, Naturpädagogik und Mediation an. Er bietet ausdrücklich keine Therapie, keine Heilung und keine Krankheitsbehandlung an. Der Schwerpunkt liegt in der psychologischen Beratung mit naturpädagogischen Elementen sowie in Unterricht, der in Form von Workshops, Seminaren, Leitung von Selbsthilfegruppen u.ä. gegeben wird. 

  2. Über die Auswahl der Anwendung der verschiedenen Methoden entscheidet der/die Klient/in frei, nachdem eine Beratung über Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht durch den Leistungserbringer erfolgt ist. 

  3. Die angebotenen Beratungsmethoden und Anwendungen sind unter Umständen schulmedizinisch nicht anerkannt und entsprechen nicht dem Stand der Wissenschaft. Sie sind nicht in jedem Fall kausal-funktional erklärbar, insofern nicht zielgerichtet. Ein subjektiv erwarteter Erfolg der angewandten Methoden kann weder in Aussicht gestellt, noch garantiert werden. 

  4. Die abgeschlossenen Verträge sind stets Dienstverträge gemäß § 611 BGB, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Eine bloße Zielvereinbarung, die z.B. auch der Motivation oder der Ausrichtung der Beratung dient, stellt noch keine Zusage im Sinne eines Werkvertrags nach § 631 BGB dar.

  5. Sofern in Ausnahmefällen ein Werkvertrag abgeschlossenen wird, so bedarf dieser der Schriftform, einschließlich eines eindeutigen Kriterienkatalogs, der festlegt, wann der Erfolg erreicht wurde. Auch wenn ein Werkvertrag geschlossen wird, so bleiben die anderen Teile dieser AGB sinngemäß bestehen und werden Bestandteil des Vertrags. 

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3. Vorbehalt der Ablehnung 

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Der Leistungserbringer ist berechtigt, einen Vertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn:

  1. ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann.

  2. es um Anliegen/Beschwerden geht, die aufgrund der Spezialisierung des Leistungserbringers und/oder gesetzlichen Gründen nicht behandeln werden dürfen oder können.

  3. es um Anliegen/Beschwerden geht, die den Leistungsempfänger in Gewissenskonflikte bringen könnten.

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4. Mitwirkung der/des Klienten/in

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Zu einer aktiven Mitwirkung ist der/die Klient/in nicht verpflichtet. Der Leistungsempfänger ist jedoch berechtigt, die Anwendung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist, insbesondere, wenn der/die Klient/in Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte, die für die Beratung relevant sind, unzutreffend oder lückenhaft erteilt, oder Anwendungen vereitelt oder blockiert. 

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5. Honorierung und Vereinbarungen über Termine

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  1. Der Leistungserbringer hat für ihre Anwendung(en) Anspruch auf das vereinbarte Honorar. Wenn nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, so gilt der Honorarsatz, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in der Praxis aushing bzw. auf der Website veröffentlicht war.

  2. Die Abrechnungseinheit beträgt 60 Minuten, davon sind 60 Minuten am Klienten zu erbringen. Dokumentation und organisatorische Tätigkeiten des Leistungserbringers erfolgen ausserhalb dieses Zeitfensters.

  3. Die Einheit gilt auch dann als erfüllt, wenn der Klient die Sitzung einseitig abbricht, die Regeln für nicht wahrgenommene Termine (s.u.) gelten in diesem Fall sinngemäß.

  4. Erfolgt der Abbruch durch den Leistungserbringer (z.B. durch Krankheit oder Notfall), so hat die/der Klient/in Anspruch auf Wiederholung der gesamten Einheit.

  5. Die entstandenen Anwendungskosten sind am jeweiligen Beratungstag gegen Ausgabe einer Quittung in bar zu zahlen oder im Nachgang der Beratung via Banküberweisung. Nach Abschluss einer Beratungsphase erhält der/die Klient/in auf Wunsch eine Rechnung nach Punkt 6 dieses Vertrages. 

  6. Die Anzahl, Dauer und Termine der Sitzungen werden gemeinsam mit der/dem Klient/in abgesprochen und festgelegt, sowie schriftlich oder per E-Mail dokumentiert. Es liegt in der Eigenverantwortung der Klienten, diese Termine in ihre geeigneten Kalender zu übertragen und einzuhalten.

  7. Sofern eine kostenlose Erstberatung angeboten wurde, macht der Leistungserbringer im Gespräch deutlich, ab wann der honorarpflichtige Teil beginnt.

  8. Absagen seitens der/des Klient/in sind bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin durchzuführen. Sofern zwischen der Absage Sonn- oder Feiertage liegen, so verlängert sich die Frist pro Sonn-/Feiertag um 24 Stunden. Kurzfristigere Absagen, die es nicht mehr gewährleisten, die entstandene Lücke durch einen anderen Termin zu ersetzen, werden im Gegenwert der geplanten Anwendung in Rechnung gestellt. Dies gilt ebenfalls für ein Fernbleiben von der Anwendung ohne Absage. 

  9. Sollte ein Termin seitens des Leistungserbringers nicht zustande kommen (z.B. krankheitsbedingter Ausfall), wird der/die Klient/in frühestmöglich darüber informiert und es wird ein Ausweichtermin vereinbart.

  10. Honorarerstattung durch Dritte
    Soweit der/die Klient/in Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, bleibt Punkt 5 dieses Vertrages hiervon unberührt. Der Leistungserbringer führt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honoraranteile in Ansehung einer möglichen Erstattung nicht stunden.

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6. Rechnungslegung 

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  1. Neben den Quittungen nach Punkt 5 erhält der/die Klient/in nach Abschluss der Sitzungen eine Rechnung. Die Rechnung enthält den Namen und die Anschrift des Leistungserbringers sowie den Namen und die Adresse des/der Klienten/in. Sie spezifiziert den Behandlungszeitraum und die bezahlten Honorare sowie ggf. Dritt- und Nebenleistungen. 

  2. Die Rechnungsstellung erfolgt im Zuge der Vereinfachung regelmäßig in dem Monat, der auf den Kalendermonat folgt, in dem die Sitzung/en stattgefunden haben. Sofern eine Rechnung früher benötigt wird, ist dies auf Wunsch möglich.

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7. Vertraulichkeit der Behandlungen und Datenschutz 

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  1. Der Leistungserbringer behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Beratung und Anwendung sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen der/des Klient/in nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der/des Betroffenen oder dann, wenn eine eindeutige gesetzliche Regelung dies zwingend verlangt, Auskunft. 

  2. Obiger Absatz ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung persönliche Angriffe gegen den Leistungserbringer stattfinden und er sich mit Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

  3. Die/der Klient/in kann gemäß dem anzuwendenden Datenschutzrecht Auskunft über die gespeicherten Daten verlangen.

  4. Sofern der/die Klient/in Honorarzahlungen über mehr als zwei Kalendermonate schuldig bleibt und zwei Mahnungen ohne Zahlungseingang geblieben sind, so ist der Leistungserbringer berechtigt, die Kontaktdaten und eine Leistungsaufstellung ohne Nennung der Beratungsinhalte an ein Inkassounternehmen und in der Folge auch an das Gericht zu übergeben. Die Gebühren für das Inkassoverfahren gehen zu Lasten des Schuldners. 

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Der Leistungserbringer speichert folgende Daten: 

  • Alle Daten, die gesetzlich für die Erstellung einer Rechnung vorgeschrieben sind, einschließlich der Adresse. 

  • Daten, die für die Kommunikation zwischen dem Leistungserbringer und dem Klienten sinnvoll sind. Das schließt auch Mobilfunknummern, Whatsappkennungen, die E-Mail-Adresse und künftige Kommunikationswege ein. 

  • Die aus E-Mail, SMS, Telefon usw. entstehenden Verbindungsdaten und Dialoge werden jeweils so gespeichert, wie es für diesen Kanal allgemein üblich ist. 

  • Der Leistungserbringer bietet ggf. an, über aktuelle Termine und neue Angebote, in einem Newsletter per E-Mail oder auf anderem Wege zu informieren. Dieses Angebot kann im individuellen Behandlungsvertrag oder auf der Website im Double-dopt-in-Verfahren angenommen werden. 

  • Der Leistungserbringer dokumentiert getrennt den Beratungsverlauf schriftlich oder elektronisch. Erfolgt die Dokumentation elektronisch, so ist sie technisch und räumlich von den Rechnungs- und Kommunikationsdaten getrennt und verschlüsselt. Der/dem Klient/in steht die Einsicht oder Herausgabe dieser Handakte zu. Eine Kopie verbleibt beim Leistungserbringer.

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​8. Kontraindikation und Haftungsausschluss 

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  1. Eine Beratungssitzung ist AUSDRÜCKLICH nur bei körperlicher und geistiger Gesundheit möglich. Bitte stellen Sie VOR einer Beratung u. U. durch einen Arzt / Heilpraktiker / Psychologen usw. sicher, dass Sie geistig und körperlich gesund sind. Durch die Inanspruchnahme einer Beratungssitzung erklärt der Ratsuchende/Klient ausdrücklich, sichergestellt zu haben, dass er/sie geistig und körperlich gesund ist und keine Kontraindikation vorliegt (z.B. Epilepsie, endogende Psychosen, Demenz, hochgradige Intelligenzdefekte oder Gedächtnisausfälle, krankhafte Neigung zu Kurzschlusshandlungen, Herzkrankheiten, Drogen- oder Alkohol-Abusus, Anfallsleiden, Manie, Wahnsymptomatiken, Schizophrenie, multiple Persönlichkeitsstörung, oder andere Psychosen). 

  2. Durch die Inanspruchnahme einer Beratungssitzung erklärt der Klient nachhaltig und ausdrücklich, geistig und körperlich gesund zu sein oder daran in Absprache mit einem Arzt oder Heilpraktiker teilzunehmen und durch dessen Behandlung ausreichend für eine Beratung stabilisiert zu sein. Der Klient nimmt eigenverantwortlich an einer Beratungssitzung teil. 

  3. Der Leistungserbringer wird ausdrücklich und nachhaltig von evtl. Haftungsansprüchen freigestellt.

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9. Urheberrecht

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  1. Sämtliche durch den Leistungserbringer zur Verfügung gestellten Materialien und Unterlagen (digital, schriftlich, Audio oder Video) unterliegen, soweit nicht anders gekennzeichnet, dem Urheberrecht des Leistungserbringers oder eines anderen Urhebers, der dem Leistungserbringer für die Verwendung die Erlaubnis erteilt hat. 

  2. Eine Weiterverwendung, Reproduktion, Weitergabe - egal welcher Art - erfordert die schriftliche Einverständniserklärung des Leistungserbringers und ggf. eines anderen Urhebers und kann anderenfalls strafrechtlich verfolgt werden. 

  3. Sollten durch den Leistungserbringer irrtümlich und trotz aller Sorgfalt Urheberrechte Dritter verletzt werden, weisen Sie ihn bitte in einer kurzen Nachricht darauf hin. Es wird Abhilfe zugesagt. 

 

10. Salvatorische Klausel und Gerichtsstand 

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  1. Sollte eine oder mehrere der Bestimmungen dieser AGB oder eines Vertrages, bei dem diese AGB Bestandteil sind, ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil jedoch wirksam ist. Die jeweils unwirksame Regelung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft. 

  2. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, ausschließlich Velbert. 

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Velbert Langenberg, 01.01.2024

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